Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

H-LEX UG (haftungsbeschränkt), Berlin
Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
HRB 189689

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Unsere Lieferungen, Angebote, Auftragsbestätigungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen, soweit diese nicht durch schriftliche Vereinbarungen zwischen Parteien abgeändert werden. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit dem Besteller über die von uns angebotenen Waren und Leistungen schließen. Das gilt auch für den Fall, dass wir ohne schriftliche Bestätigung die Ware sofort ausliefern oder unsere Leistungen sofort erbringen.

1.2 Entgegenstehende oder von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Akzeptiert der Besteller unsere Lieferung, erklärt er sich spätestens hiermit mit unseren Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen einverstanden.

1.3 Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB.
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Aufträge der Auftragnehmerin sind stets freibleibend.

2.2 Nach Eingang der Anfrage übersenden wir unser unverbindliches Vertragsangebot an den Besteller. Wir sind zwei Wochen an unser Vertragsangebot gebunden.

2.3 Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von vier Wochen annehmen oder ablehnen. Die Annahme erfolgt durch H-LEX UG mit
gesonderter Auftragsbestätigung oder mit Lieferung der Ware.

2.4 Der Besteller hat sofort nach Erhalt der Auftragsbestätigung die darin angegebenen Mengen-, Maß-und Ausführungsangaben sowie die Einzelpreise und Konditionen zu prüfen und etwaige Abweichungen zwischen seiner Bestellung und der Auftragsbestätigung innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt uns schriftlich mitzuteilen. Andernfalls gelten die in unserer Auftragsbestätigung festgehaltenen Ausführungen als vereinbart.

2.5 Für den Inhalt der mit uns abgeschlossenen Rechtsgeschäfte, insbesondere für die an uns erteilten Aufträge ist ausschließlich der schriftliche Auftrag maßgebend. Mündliche oder fernmündliche Erklärungen jeder Art, Nebenabreden, zusätzliche Vereinbarungen oder Bedingungen haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

2.6 Werden für die Lieferung oder für den Einbau unserer Auftragslieferungen behördliche oder private Genehmigungen benötigt oder erwartet der Besteller Zuschüsse aus öffentlichen Geldern oder öffentlich begünstigte Darlehen oder ähnliche Leistungen für unsere Auftragslieferungen, so liegt das allein in seinem Verantwortungsbereich. Die Versagung solcher Genehmigungen oder Zuwendungen oder anderweitiger Vergünstigungen berechtigt nicht zum Rücktritt vom Vertrag.

2.7 Alle von uns zum Zweck der Verarbeitung unserer Erzeugnisse herausgegebenen Unterlagen und geleisteten Dienste, wie z.B. schriftliche, rechnerische, zeichnerische und mündliche Vorschläge, Entwürfe und dergleichen, die sich mit dem Zusammenbau, der Konstruktion, der Anordnung, der Verarbeitung, der Veredelung, der Montage, der Statik, der Ausschreibung und der Hilfe bei
Kalkulationen befassen, werden nur Gegenstand des Vertrages, wenn dies von uns schriftlich bestätigt wird. Das gleiche gilt für Abbildungen, Zeichnungen und Gewichts- und Maßangaben.

2.8 Wenn der Besteller schuldhaft die Vertragserfüllung verweigert oder unberechtigt den Vertragsrücktritt erklärt, so haftet er für alle Schäden, die uns dadurch entstehen oder entstanden sind.

2.9 Wir sind berechtigt, die Montagearbeiten von Dritten ausführen zu lassen.

§ 3 Preis – und Zahlungsbedingungen

3.1 Für die Aufträge gelten die in den Verträgen und Auftragsbestätigungen der Auftragnehmerin genannten Preise.

3.2 Ändern sich nach Vertragsabschluss Stückzahlen, Maße oder wünscht der Auftraggeber Ausführungsänderungen, so werden die vereinbarten Preise sowie der Gesamtpreis entsprechend der Änderung herabgesetzt bzw. erhöht.

3.3 Jedes Erzeugnis ist eine Sonderanfertigung und kann daher weder umgetauscht noch zurückgenommen werden. Sollte jedoch auf Wunsch des Auftraggebers ein Umtausch oder eine Änderung vorgenommen werden, so geht dies zu seinen Lasten.

3.4 Eine Preisgarantie übernehmen wir nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung.

3.5 Die Zahlung des Kaufpreises kann auf das in der Rechnung genannte Konto überwiesen oder in bar gezahlt werden. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher Vereinbarung zulässig. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen.

3.6 Verzugszinsen werden bei Verbraucher in Höhe von 5 % und bei Nicht-Verbrauchern in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz geltend gemacht.

§ 4 Lieferung und Lieferfristen

4.1 Die Lieferungen erfolgen in handelsüblicher Qualität. Handelsübliche Abweichungen, Ausfall, Farbe bleiben vorbehalten und geben keinen Grund zu Beanstandungen.

4.2 Fenster, Türen oder andere Elemente werden nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist zur Produktion freigegeben und/oder geliefert. Lieferfristen beginnen erst mit der restlosen Klärung aller Ausführungsbestimmungen zu laufen. Die Einhaltung etwa vereinbarter Lieferfristen setzt die Erfüllung der Vertragspflichten durch den Besteller, wie beispielsweise die Kaufpreiszahlung, voraus.

4.3 Benannte Liefertermine oder Ausführungsfristen sind grundsätzlich unverbindlich. Verbindliche Liefertermine oder Ausführungsfristen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

4.4 Die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich in angemessenem Umfang in dem Fall, dass die Lieferung durch höhere Gewalt, unvorhersehbare Hindernisse oder von uns nicht zu vertretenden Umständen, die die Lieferung unzumutbar erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, verhindert. Das gleiche gilt, wenn wir nicht richtig, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig aus geschlossenen Verträgen mit Unterlieferanten beliefert werden.

4.5 Mangels besonderer Vereinbarung sind wir zu Teillieferungen berechtigt. Aus der Verzögerung einer Teillieferung kann der Besteller keine Rechte hinsichtlich der übrigen Teillieferungen herleiten.

§ 5 Abnahme, Gewährleistung und Mängelrüge

5.1 Soweit nicht anders schriftlich geregelt, wird die von uns erbrachte Leistung durch die Ingebrauchnahme des Bauteils im Sinne der §§ 640 BGB bzw. 12 VOB/B abgenommen.

5.2 5.2 Festgestellte Beanstandungen oder Schäden hat der Besteller unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

5.3 Soweit der gelieferte Gegenstand nicht die zwischen dem Besteller und uns vereinbarte Beschaffenheit hat oder er sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzten oder die Verwendung allgemein eignet oder er nicht die Eigenschaften, die der Besteller nach unseren öffentlichen Äußerungen erwarten konnten, hat, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet.

5.4 Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt. Bei Unternehmern leisten wir bei Mängeln der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

5.5 Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen.

5.6 Auf die gelieferten Fenster und Türen beträgt die gesetzliche Gewährleistung 5 Jahre, auf Zubehör 2 Jahre. Die Verjährungsfrist beginnt ab Anlieferdatum an der von dem Besteller angegebenen Lieferanschrift. Die gesetzliche Gewährleistung gilt sowohl für Verbraucher als auch für Nichtverbraucher.

5.7 Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung sowie die unserer Erfüllungsgehilfen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von nicht vertragswesentlichen Pflichten, durch deren Verletzung die Durchführung des Vertrages nicht gefährdet wird, haften wir sowie unsere Erfüllungsgehilfen nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Bestellers aus Produkthaftung oder aus Garantie. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Bestellers.

5.8 Wir haften nicht für Funktionsbeeinträchtigungen, Schäden, Folgeschäden o.ä., die durch unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Auftraggeber oder durch Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung und Bedienung, insbesondere Nichtbeachtung von Betriebs- oder Wartungsanleitungen, entstehen. Daneben haften wir nicht für die Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen oder Instand- setzungsarbeiten an den von uns erbrachten Leistungen; beispielsweise, wenn Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen. Gleiches gilt für Schäden, Beanstandungen o.ä., die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Bei Interferenzerscheinungen (Lichtbrechungserscheinungen wie z.B. regenbogenartige Flecken) und/oder Tauwasserbildung betreffend Isolierglas und Glasbruch nach dem Einbau, handelt es sich grundsätzlich nicht um Leistungsmängel; hier ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.

5.9 Das Recht des Bestellers, von seinen Gewährleistungsansprüchen Gebrauch zu machen, steht ihm grundsätzlich erst zu, wenn er uns zweimal Gelegenheit zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist gewährt hat. Kosten, die uns durch unberechtigte Mängelrügen entstehen, trägt der Besteller. Auch sind herstellungsbedingte Abweichungen in Maßen, Inhalten, Dicken, Gewichten, Farbtönen sowie in dem Draht-Strukturverlauf im Rahmen der branchenüblichen Toleranzen zulässig.

§ 6 Montage und Demontage

6.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Baustelle so vorzubereiten, dass eine einwandfreie und reibungslose Montage erfolgen kann. Unterlässt der Auftraggeber diese Mitwirkung und kommt er dadurch in Verzug der Annahme, so kann die Auftragnehmerin eine angemessene Entschädigung verlangen.

6.2 Die Montage wird entsprechend den Angaben und Bedingungen des Auftrags nach dem Stand der Technik ausgeführt. Die Ausführungen sonstiger Arbeiten erfolgt gegen besondere Berechnung des Materialaufwands und nach unserem Stundenlohn.

6.3 Kann die Ware bei Eintreffen unseres Montagepersonals durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, nicht montiert werden, so ist der Besteller verpflichtet, uns die Kosten der vergeblichen Anfahrt zu erstatten. Daneben hat er die Kosten für bauseits veranlasste oder aus dem Risikobereich des Bestellers resultierende Montageunterbrechungen und hier insbesondere hierdurch notwendige, erneute Anfahrten der Monteure zu erstatten und auch sämtliche weiteren Kosten der Behinderung zu tragen.

6.4 Für nicht von uns verursachte Schäden durch eingebaute versteckte Baumängel kann keine Haftung übernommen werden. Vorher nicht bekannte Erschwernisse werden zusätzlich nach Aufwand berechnet zu unseren am Tage der Montage gültigen Sätzen.

6.5 Montierte Zargen, Anker und Blendrahmen müssen bei Bedarf nach der Montage ordnungsgemäß angeputzt werden. Anderenfalls entfällt unsere Gewährleistungspflicht. Dies gilt auch, wenn die Montage nicht von uns durchgeführt wird.

6.6 Teile, die aus besonderen Gründen bis zur Beendigung der Montage noch nicht fest eingebaut werden können, werden dem Besteller übergeben, sodass die Gefahr insoweit mit der Übergabe auf ihn übergeht.

6.7 Demontagen und sämtliche bauseitige Nebenarbeiten wie z.B. Maurer- und Stemmarbeiten, Beiputz-, Maler- und Tapezierarbeiten, sowie die Elektroanschlüsse und Verkabelungen sind grundsätzlich bauseits auszuführen, und uns ist vom Besteller ein Stromanschluss zur Verfügung zu stellen, wobei die Kosten für den verbrauchten Strom der Besteller trägt. Die Kosten für vorstehende Arbeiten sind in unseren Preisen nicht enthalten und werden gesondert berechnet.

6.8 Bei der Demontage von Fenstern und Türen kann es trotz sorgfältiger Arbeit zu Schäden an angrenzenden Bauteilen, Fassaden, Innen- und Außenleibungen kommen. Hierfür haften wir nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verursachung.

6.9 Sollten im Demontage- und Montagebereich von Fenstern, Türen und Bauelementen nicht sichtbare Leitungen (Wasser, Elektro, Gas, …) verlegt sein, muss dies unseren Monteuren vor Beginn der Arbeiten mitgeteilt werden. Bei Beschädigung übernehmen wir andernfalls keine Haftung.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

7.1 Wir bleiben Eigentümer der gelieferten Gegenstände bis zur vollständigen Bezahlung unserer gesamten Forderung.

7.2 Der Besteller darf Gegenstände, die ihm geliefert wurden, weder veräußern noch belasten. Geschieht dies dennoch, so tritt der Besteller seine ihm hieraus entstehende Forderung in Höhe des Rechnungswerts unserer Lieferung an uns ab.

7.3 Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Der Besteller hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen.

7.4 Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Der Besteller hat uns alle daraus entstehenden Schäden und Kosten zu ersetzen.

7.5 Nach Lieferung der Ware geht das Risiko für Diebstahl und Beschädigung auf den Besteller über, auch wenn die Ware noch nicht montiert worden ist.

§ 8 Datenschutz

8.1 An von uns abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie ggf. übermittelten Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Plänen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte ausdrücklich vor.

8.2 Der Empfänger darf diese ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung weder als solche noch insgesamt oder in Auszügen inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekanntgeben oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen (lassen).

8.3 Der Besteller hat für alle Schäden, die uns aus der Verletzung etwaiger Schutzrechte entstehen werden, Schadensersatz zu leisten.

§ 9 Widerrufsrecht

Verbrauchern steht das gesetzliche Widerrufsrecht, wie in der Widerrufsbelehrung beschrieben, zu. Unternehmern wird kein freiwilliges Widerrufsrecht eingeräumt.

§ 10 Firmenzeichen

Wir sind berechtigt, an den jeweiligen Baustellen unser Firmenzeichen oder sonstiges Kennzeichen anzubringen.

§ 11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz in Berlin. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

§ 12 Verbraucherstreitbeteiligung

Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 13 Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung unserer Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.
Wir und der Besteller sind dann verpflichtet, in gemeinsame Abstimmung die unwirksame bzw. undurchführbare Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen. dies gilt auch für eventuell auftretende Lücken der Bestimmungen dieser Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.